Eignungsprüfung - Informationen für Bewerber*innen
Übersicht
- Nächste Eignungsprüfung
- Nachholtermin zur Eignungsprüfung 2025
- Anmeldung
- Anfragen
- ACHTUNG - Bitte lesen Sie die nachfolgenden Hinweise aufmerksam!
- Hinweise zur Eignungsprüfung
- Masterstudiengang - Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren
- Hinweise zum Bewerbungsverfahren
- Erstsemester-Info-Seite für Studienanfänger
- Studieninformationen beim StudyPhone
Einen Einblick in das Studium der Sprechwissenschaft vermittelt dieser Imagefilm.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studienprogramm Bachelor of Arts Sprechwissenschaft ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung.
Nächste Eignungsprüfung
31.03.2025
Nachholtermin zur Eignungsprüfung 2025
Nachholtermin zur nächsten Eignungsprüfung: 12.05.2025
Kontakt und Anmeldung über Julia Werth:
julia.werth@sprechwiss.uni-halle.de
Anmeldung
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Teilnahme an der Eignungsprüfung 2025 für das Studienprogramm Sprechwissenschaft Bachelor of Arts an:
Von der Form der Eignungsprüfung unberührt bleibt das Phoniatrische Gutachten (s.u.).
Anfragen
Mit allen Fragen zur Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an:
Frau Julia Werth
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Abteilung Sprechwissenschaft und Phonetik
Emil-Abderhalden-Str. 26-27
06108 Halle/S.
E-Mail: julia.werth at sprechwiss.uni-halle.de
Telefon: 0345-5524461 (Sekretariat)
ACHTUNG - Bitte lesen Sie die nachfolgenden Hinweise aufmerksam!
Sprechwissenschaftler/-innen gehören zur Gruppe der sprech- und stimmintensiven Berufe. Ihre berufliche Tätigkeit verlangt eine gesunde und leistungsfähige Stimme sowie die Fähigkeit zum dialektneutralen und ausdrucksvariable Sprechen. Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist deshalb ein „Tauglichkeitsgutachten über die stimmlich-sprecherische Eignung für das Studium der Sprechwissenschaft“ (Syn.: Phoniatrisches Gutachten) erforderlich.
Wir stellen hier als Empfehlung für das Gutachten ein orientierendes Formular zur Verfügung.
Das Gutachten sollte zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate sein und muss die Tauglichkeit attestieren.
Bitte schicken Sie uns eine Kopie des Gutachtens bis spätestens
• 15. März 2024 per Post oder gern als E-Mail-Anhang zu.
Danach erhalten Sie per E-Mail eine Einladung mit allen erforderlichen Informationen. Die Einladungen zur Eignungsprüfung werden ausschließlich per E-Mail verschickt. Die Teilnahme an der Eignungsprüfung ist ohne diese Einladung nicht möglich! Achten Sie aus diesem Grund unbedingt darauf, dass Ihre Mailadresse aktuell ist und Ihr Postfach über genügend freien Speicherplatz verfügt.
Hinweise zur Eignungsprüfung
Zur Eignungsprüfung sind zum Vortrag vorzubereiten:
1 Dichtung freier Wahl (max. 5 Minuten Länge).
1 einfaches Volkslied oder Kinderlied (ohne Begleitung).
Bei beiden Vorträgen können Texthilfen verwendet werden.
Die Eignungsprüfung findet in mündlicher Form statt und dauert ca. 30 Minuten. Sie dient der Feststellung der uneingeschränkten stimmlichen, artikulatorischen und rhetorischen Befähigung, die für dieses Studium erforderlich sind.
Die Eignungsprüfung umfasst:
1. Überprüfung der stimmlichen Fähigkeiten
(Vortrags- und Gesprächssituation),
2. Überprüfung der sprecherischen Fähigkeiten
(Vortrags- und Gesprächssituation),
3. Überprüfung der Sprechausdrucksfähigkeit,
4. Überprüfung der rhetorischen Fähigkeiten,
5. Hörtest,
6. Überprüfung musikalischer Grundfähigkeiten.
(Singen eines einfachen Volks- oder Kinderliedes, Nachklatschen einfacher Rhythmen, Nachsingen von Intervallen). Es sind keine besonderen musikalischen Fähigkeiten erforderlich!
In jedem einzelnen Prüfungsteil werden Punkte vergeben. Aus der Summe der Einzelpunkte ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die den Grad der Eignung anzeigt. Die Eignung ist nachgewiesen, wenn in der Prüfung eine Mindestpunktzahl erreicht wurde, die Leistungen in jedem einzelnen Prüfungsteil den Leistungsanforderungen genügen und ein vorgelegtes phoniatrisches Gutachten keinen pathologischen Befund ausweist.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird den Bewerberinnen/Bewerbern schriftlich mitgeteilt.
Ist eine Bewerberin oder ein Bewerber zum Zeitpunkt der Eignungsprüfungen erkrankt oder kann den Termin aus anderen, begründeten Umständen nicht wahrgenommen werden, kann eine Zulassung zum Nachtermin erfolgen. Ein entsprechender Antrag muss spätestens eine Woche nach dem Haupttermin gestellt werden.
Bleibt eine Bewerberin oder ein Bewerber ohne ausreichende Entschuldigung der Eignungsprüfung fern oder bricht sie ab, gilt sie als nicht bestanden. Über die Geltung von Gründen, die neben ärztlich attestierter Krankheit angeführt werden, entscheidet der Prüfungsausschuss.
Bei Nichtbestehen der Eignungsprüfung ist eine Wiederholung frühestens zum Eignungsprüfungstermin im darauf folgenden Jahr möglich. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Haben mehr Bewerberinnen und Bewerber ihre studiengangsspezifischen Fähigkeiten nachgewiesen und die Prüfung bestanden, als Studienplätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe nach § 26 der Hochschulvergabeverordnung vom 24.05.2005 und der 'Fachspezifischen Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens für das Bachelor-Studienprogramm Sprechwissenschaft' (180 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom 10.07.2006.
Masterstudiengang - Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren
Hinweise zum Bewerbungsverfahren
"Sprechwissenschaft - Ein-Fach-Masterstudienprogramm (120 LP)"
MA_Sprechwiss.pdf
(46,6 KB) vom 19.02.2016
Erstsemester-Info-Seite für Studienanfänger
Studienbotschafterin der Kampagne "ich-will-wissen"
Studieninformationen beim StudyPhone
StudyPhone - Winterpause
Unser Mail- und Telefonservice macht jetzt Winterpause. Für Fragen zum Einstieg ins Studium und zur Orientierung an der Uni sind wir Studienbotschafter*innen ab sofort über unsere Erstigruppe bei Facebook oder per Mail studyphone@uni-halle.de erreichbar.
Die Universität bleibt natürlich auch weiter ansprechbar:
- das Studienangebot findet sich unter www.studienangebot.uni-halle.de
- die Allgemeine Studienberatung und das Immatrikulationsamt über ssc@uni-halle.de
- der Universitäre Besuchsdienst unter www.besucherdienst.uni-halle.de
- das International Office unter www.international.uni-halle.de
- unser Portal für alle Studieninteressierten und Lehrkräfte unter www.ich-will-wissen.de
Wir freuen uns auf das StudyPhone 2025.